Kann man Aufträge erben ?

Ja, – man kann. Eine Patientenverfügung, ein Testament, einen Organspendeausweis, sogar die Festlegung der Rituale für die eigene Beerdigung – davon haben Sie bestimmt alle schon einmal gehört.

Aber: Das sich ein Mensch zu Lebzeiten für einen Wohnungsauflöser entscheidet, das durften wir letztens erfahren: Im letzten Willen einer hochbetagten Dame fand sich der Wunsch, die Wohnungsauflösung ihres Hausstandes und die Entrümpelung ihres Kellers durch „..die Firma Gerd Werner, Vitalisstr. 343 50933 Köln…“ durchführen zu lassen. Die Geschichte hierzu ist schnell erzählt: Wir haben in ihrer Nachbarschaft eine Entrümpelung durchgeführt. Sie hat das vor ca. 2 Jahren beobachtet und uns angesprochen. Ein paar nette Worte, ein kleines Gespräch – und sie hat uns bedacht.  – Das wir auf Empfehlung arbeiten dürfen, passiert uns oft. Aber durch eine Verfügung im Testament – hat uns sehr beeindruckt.

 

Veröffentlicht in Allgemein Getagged mit: , , , ,

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

Ihre Vorteile

  • Kostenlose Besichtigung
  • Unverbindliches Angebot
  • Festpreisgarantie
  • Umweltbewusst nach § 54 KrWG
  • Blitzschnell
  • Neutraler Fuhrpark
  • Diskret und zuverlässig
  • Besenrein
  • Für Privat und Gewerbe
  • Nachlassankauf

WDR Aktuelle Stunde